Familiär gut betreut...

Wie werde ich Kindertagespflegeperson?  

Haben Sie Freude am Umgang mit Kindern und suchen eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die Sie zeitlich flexibel ausüben können?

Haben Sie Lust, sich in unseren Qualifizierungskursen auf Ihre neue Tätigkeit vorzubereiten und sich regelmäßig weiterzubilden?

Dann bewerben Sie sich bei uns, wir suchen laufend neue Kindertagespflegepersonen! 

Wir beraten Sie in allen Themen rund um die Kindertagespflege. Weitere Informationen zur Qualifizierung erhalten Sie über den  Bildungsträger Backnang.

Folgende Arbeitsmodelle sind möglich:

  • Kindertagespflegeperson

Sie arbeiten im eigenen Haushalt, d.h. die Tageskinder kommen zu Ihnen.

  • Kinderfrau/Kinderbetreuer

Sie betreuen ein Kind bzw. Kinder im Haushalt der Personensorgeberechtigten.

  • Kindertagespflege in anderer geeigneten Räumen

Sie arbeiten alleine oder zusammen mit einer Kollegin oder einem Kollegen in Räumlichkeiten (z.B. angemieteten Räumen), die nicht zu ihrem Haushalt gehören und die für die Kinderbetreuung geeignet sind.

Kindertagespflegeperson

Kinderbetreuung im eigenen Haushalt

Sie sollten ein großes Herz für Kinder haben, sowie Freude Kinder zu betreuen, zu fördern und zu erziehen. Dabei sollten sie Einfühlungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein und Belastbarkeit mitbringen. Ebenso ist eine gewisse zeitliche Flexibilität von Vorteil. Ihr Zuhause ist kindgerecht und bietet ausreichend Platz für Spiel- und Rückzugsmöglichkeiten.

Formale Voraussetzungen sind beispielsweise die Voraussetzung eines Hauptschulabschlusses und  Volljährigkeit. Wenn Sie Kindertagespflegeperson werden wollen, benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis nach §43 SGB VIII. Die Grundqualifizierung umfasst ab 2020 nach dem Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) 300 Unterrichtseinheiten. 160 Unterrichtseinheiten sind tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung und 140 Unterrichtseinheiten tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung. Des Weiteren müssen sich Kindertagespflegepersonen regelmäßig jährlich fortbilden und alle 2 Jahre einen Auffrischungskurs Erste-Hilfe am Kind besuchen.

Die Eignungseinschätzung erfolgt durch unsere pädagogischen Fachberaterinnen. Ebenso wird die Geeignetheit Ihrer Wohnung überprüft. Dies geschieht im Rahmen eines Hausbesuchs.

Sie sind selbstständig tätig und können selbst entscheiden, wann und wieviel Sie arbeiten möchten. Die privatrechtlichen Betreuungsverträge schließen Sie direkt mit den Eltern ab.